Kostenübernahme durch Ihre Berufsgenossenschaft


Für die Übernahme der Kursgebühren durch Ihre Berufsgenossenschaft benötigen Sie ein BG- Abrechnungsformular, das Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben zum Kurs mitbringen.

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Formular für die Abrechnung der Teilnahmegebühr mit den Berufsgenossenschaften
Dieses Formular kann für die meisten Berufsgenossenschaften verwendet werden.
Abrechnungsformular BG.pdf
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Ausnahmen:

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Mitgliedsbetriebe der BGN benötigen ein spezielles Abrechnungsformular der BGN. Dieses muss bei der BGN angefordert werden.

zur BGN (externer Link)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Mitgliedsbetriebe der BGW müssen vor der Anmeldung zum Ersthelferkurs eine Kostenzusage über das Online-Verfahren der BGW einholen. Nach Abschluss dieses Online-Verfahrens kann das fertig ausgefüllte Abrechnungsformular ausgedruckt werden.

zur BGW (externer Link)

Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)

Kommunalverwaltungen, weiterführende Schulen und sonstige Mitgliedsbetriebe der KUVB müssen vor der Anmeldung zum Ersthelferkurs einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

zur KUVB (externer Link)

Hinweise zur Kostenübernahme der Kurse „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“

In Kindertageseinrichtungen unter kommunaler Trägerschaft werden die Kosten für das gesamte Personal übernommen (mindestens zwei pro Gruppe). In Kindertageseinrichtungen in freier oder gemeinnütziger Trägerschaft übernimmt die Bayer. LUK die Kosten für die Aus- und Fortbildung zum Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für zwei pädagogische Fachkräfte / pädagogische Ergänzungskräfte pro Gruppe.

 

Bei Grundschulen können das Lehrerkollegium und alle Beschäftigten (Hausmeister, Schulsekretariat) alle zwei Jahre einen Kurs besuchen.

 

Für Tagespflegepersonen werden alle zwei Jahre die Kosten für den Kurs übernommen.

 

Es muss vor der Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Bayer. LUK gestellt werden.

zur Bayer. LUK (externer Link)

Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten stets die Bedingungen und Vorgaben der jeweiligen Unfallversicherungsträger.