Nach § 25 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 ist es in jedem Betrieb erforderlich, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.
Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
Betriebsart |
Zahl der Versicherten |
Verbandkasten |
Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 1-50 | 1x klein |
51-300 | 1x groß | |
ab 301 |
2x groß je 300 weitere Versicherte zusätzlich 1x groß |
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Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe | 1-20 | 1x klein |
21-100 | 1x groß | |
ab 101 |
2x groß je 100 weitere Versicherte zusätzlich 1x groß |
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Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen | 1-10 | 1x klein |
11-50 | 1x groß | |
ab 51 |
2x groß je 50 weitere Versicherte zusätzlich 1x groß |
Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten.
Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
Erste-Hilfe-Material ist in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen (z.B. Rucksäcke, Taschen, Schränke) vorzuhalten und so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z.B. Verunreinigungen, Nässe, hohen Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist.
Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfalldatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Die Verbandkästen sind auf die Arbeitsstätte so zu verteilen, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind.
Erste-Hilfe-Schule
Christian Fieber
Eichenweg 9a
86424 Dinkelscherben
Telefon: 08292 901148
Telefax: 08292 901149
mail@erste-hilfe-fieber.de
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